| Dienstgrad /
Funktionsabzeichen |
Ärmelabzeichen | Dienststellung | Beförderungsvoraussetzung
gemäß
LVO FF NW |
| Feuerwehrmann-Anwärter/
Feuerwehrfrau-Anwärterin |
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Wer in der Feuerwehr eintritt. |
| Feuerwehrmann /
Feuerwehrfrau |
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Wer aus der Jugendfeuerwehr über-
nommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert hat. |
| Oberfeuerwehrmann /
Oberfeuerwehrfrau |
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Wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann/
frau war und die Ausbildungsinhalte Modul 3 und 4 erfolgreich absolviert hat. |
| Hauptfeuerwehrmann /
Hauptfeuerwehrfrau |
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Wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehr-
mann/frau war und sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat. |
| Unterbrandmeister /in |
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Truppführer als nicht
selbstständige
taktische Einheit |
Wer mindestens 2 Jahre Hauptfeuerwehr-
mann/frau oder 1 Jahr Oberfeuerwehrmann/ frau war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung erfolgreich absolviert hat. |
Brandmeister /in
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stellvertretender Gruppenführer/in oder
Gruppenführer/in |
Wer mindestens 2 Jahre Unterbrand-
meister/in war und am Gruppenführerlehr- gang (F III) am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat. |
Oberbrandmeister /in
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stellvertretender Gruppenführer/in oder
Gruppenführer/in |
Wer mindestens 2 Jahre Brandmeister/in
war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat. |
Hauptbrandmeister /in
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![]() |
stellvertretender Gruppenführer/in oder
Gruppenführer/in |
Wer mindestens 5 Jahre Oberbrand-
meister/in war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungs- veranstaltungen beteiligt hat. |
Brandinspektor /in
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stellvertretender Zugführer/in oder
Zugführer/in |
Wer mindestens Oberbrandmeister/in war
und den Zugführerlehrgang (F IV) am Institut der Feuerwehr efolgreich absolviert hat. |
Brandoberinspektor /in
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stellvertretender Leiter/in
der Feuerwehr |
Wer mindestens Brandinspektor/in war
und den Lehrgang Führer von Verbänden (F/B V) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat. |
| Gemeinde- oder
Stadtbrandinspektor /in ![]() |
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Leiter/in der
Feuerwehr |
Wer mindestens Brandinspektor/in war und
den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr (F VI) am Institut der Feuerwehr erfolg- reich absolviert hat. |
| Stellvertretender
Kreisbrandmeister/in
Kreisbrandmeister/in ![]() ![]() |
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Zur Unterstützung des OKD bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren | Zum stellvertretenden Kreisbrandmeister/in
oder Kreisbrandmeister/in kann nur ernannt werden, wer die Qualifikation zum Leiter/in der Feuerwehr (Gemeinde-oder Stadt- brandinspektor/in) besitzt. |
Stellvertretender Bezirksbrandmeister
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Zur Unterstützung des RP bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren | Zum stellvertretenden Bezirksbrand-
meister/in oder Bezirksbrandmeister/in kann nur ernannt werden, wer die Qualifikation zum Leiter/in der Feuerwehr (Gemeinde-oder Stadtbrandinspektor/in) besitzt. |
Bezirksbrandmeister
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Zur Unterstützung des RP bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren | Zum Bezirksbrandmeister/in kann nur er-
nannt werden, wer zuvor das Amt des stellvertretenden Kreisbrandmeisters/in oder Kreisbrandmeisters/in oder stellvertretenden Bezirksbrandmeisters/in ausgeübt hat. |
* Anlage: Verordnung über Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Nordrhein Westfalen ab dem 15.02.2002