Dienstränge, Dienststellungen und Rangabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren Nordrhein-Westfalen

Dienstgrad /
Funktionsabzeichen
Ärmelabzeichen Dienststellung Beförderungsvoraussetzung gemäß
LVO FF NW
Feuerwehrmann-Anwärter/

Feuerwehrfrau-Anwärterin

Rangabzeichen Feuwehrmann-Anwärter
Truppmann
Wer in der Feuerwehr eintritt.
Feuerwehrmann /

Feuerwehrfrau

Rangabzeichen Feuerwehrmann
Truppmann
Wer aus der Jugendfeuerwehr über-
nommen wird oder die Ausbildungsinhalte
der Truppmannausbildung Modul 1 und 2
erfolgreich absolviert hat.
Oberfeuerwehrmann /

Oberfeuerwehrfrau

Rangabzeichen Oberfeuerwehrmann
Truppmann
Wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann/
frau war und die Ausbildungsinhalte Modul
3 und 4 erfolgreich absolviert hat.
Hauptfeuerwehrmann /

Hauptfeuerwehrfrau

Rangabzeichen Hauptfeuerwehrmann
Truppmann
Wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehr-
mann/frau war und sich regelmäßig am
aktiven Dienst der Freiwilligen
Feuerwehr beteiligt hat.
Unterbrandmeister /in
Rangabzeichen Unterbrandmeister
Truppführer als nicht selbstständige
taktische Einheit
Wer mindestens 2 Jahre Hauptfeuerwehr-
mann/frau oder 1 Jahr Oberfeuerwehrmann/
frau war und die Ausbildungsinhalte der
Truppführerausbildung erfolgreich
absolviert hat.
Brandmeister /in Funktionsabzeichen stellvertr. Gruppenführer Funktionsabzeichen Gruppenführer
Rangabzeichen Brandmeister
stellvertretender Gruppenführer/in oder
Gruppenführer/in
Wer mindestens 2 Jahre Unterbrand-
meister/in war und am Gruppenführerlehr-
gang (F III) am Institut der Feuerwehr
erfolgreich teilgenommen hat.
Oberbrandmeister /in Funktionsabzeichen stellvertr. Gruppenführer Funktionsabzeichen Gruppenführer
Rangabzeichen Oberbrandmeister
stellvertretender Gruppenführer/in oder
Gruppenführer/in
Wer mindestens 2 Jahre Brandmeister/in
war und sich regelmäßig am aktiven
Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen
beteiligt hat.
Hauptbrandmeister /in Funktionsabzeichen stellvertr. Gruppenführer Funktionsabzeichen Gruppenführer
Rangabzeichen Hauptbrandmeister
stellvertretender Gruppenführer/in oder
Gruppenführer/in
Wer mindestens 5 Jahre Oberbrand-
meister/in war und sich regelmäßig am
aktiven Dienst und an Fortbildungs-
veranstaltungen beteiligt hat.
Brandinspektor /in Funktionsabzeichen stellvertr. Zugführer Funktionsabzeichen Zugführer
Rangabzeichen Brandinspektor
stellvertretender Zugführer/in oder
Zugführer/in
Wer mindestens Oberbrandmeister/in war
und den Zugführerlehrgang (F IV) am Institut
der Feuerwehr efolgreich absolviert hat.
Brandoberinspektor /in
Funktionsabzeichen stellvertr. Leiter der Feuerwehr
Rangabzeichen Brandoberinspektor
stellvertretender Leiter/in
der Feuerwehr
Wer mindestens Brandinspektor/in war
und den Lehrgang Führer von Verbänden
(F/B V) am Institut der Feuerwehr
erfolgreich absolviert hat.
Gemeinde- oder
Stadtbrandinspektor /in
Funktionsabzeichen Leiter der Feuerwehr
Rangabzeichen Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor
Leiter/in der
Feuerwehr
Wer mindestens Brandinspektor/in war und
den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr
(F VI) am Institut der Feuerwehr erfolg-
reich absolviert hat.
Stellvertretender Kreisbrandmeister/in
Kreisbrandmeister/in Funktionsabzeichen stellvert. Kreisbrandmeister Funktionsabzeichen Kreisbrandmeister
Rangabzeichen stellvertr. Kreisbrandmeister oder Kreisbrandmeister
Zur Unterstützung des OKD bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren Zum stellvertretenden Kreisbrandmeister/in
oder Kreisbrandmeister/in kann nur ernannt
werden, wer die Qualifikation zum Leiter/in
der Feuerwehr (Gemeinde-oder Stadt-
brandinspektor/in) besitzt.
Stellvertretender Bezirksbrandmeister
Funktionsabzeichen stellvert. Bezirksbrandmeister
Rangabzeichen stellvertr. Bezirksbrandmeister
Zur Unterstützung des RP bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren Zum stellvertretenden Bezirksbrand-
meister/in oder Bezirksbrandmeister/in
kann nur ernannt werden, wer die
Qualifikation zum Leiter/in der Feuerwehr
(Gemeinde-oder Stadtbrandinspektor/in)
besitzt.
Bezirksbrandmeister
Funktionsabzeichen Bezirksbrandmeister
Rangabzeichen Bezirksbrandmeister
Zur Unterstützung des RP bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren Zum Bezirksbrandmeister/in kann nur er-
nannt werden, wer zuvor das Amt des
stellvertretenden Kreisbrandmeisters/in
oder Kreisbrandmeisters/in oder
stellvertretenden Bezirksbrandmeisters/in
ausgeübt hat.

* Anlage: Verordnung über Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Nordrhein Westfalen ab dem 15.02.2002

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